beauflagen

beauflagen
be|auf|la|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \beauflagen jmdm. eine Auflage erteilen, jmdn. zu etwas verpflichten

* * *

be|auf|lagen <sw. V.; hat [zu ↑Auflage (2 b)] (DDR): (einer Person, einem Betrieb u. Ä.) eine Pflichtleistung auferlegen: der Betrieb ist beauflagt worden, die Produktionskosten weiter zu senken; Außerdem wurde Paul beauflagt, sich wieder mit seiner Frau zu versöhnen (Plenzdorf, Legende 135).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Diversion (Recht) — Die Diversion (wörtl. Umleitung ) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch… …   Deutsch Wikipedia

  • Diversion (Deutschland) — Die Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”