- beauflagen
- be|auf|la|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \beauflagen jmdm. eine Auflage erteilen, jmdn. zu etwas verpflichten
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Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Diversion (Recht) — Die Diversion (wörtl. Umleitung ) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch… … Deutsch Wikipedia
Diversion (Deutschland) — Die Diversion (wörtl. „Umleitung“) ist im strafrechtlichen Zusammenhang ein Mittel der Staatsanwaltschaft, bei Ersttätern bzw. leichten und mittelschweren Delikten eine Eröffnung des richterlichen Strafprozesses zu unterlassen und die Tat durch… … Deutsch Wikipedia